E-Rechnungen verschicken: Welche Möglichkeiten haben Betriebe?
Spätestens ab 2028 kommt auch die Ausstellungspflicht bei der E-Rechnung: Ein Steuerberater erklärt, wie Betriebe sich darauf vorbereiten können.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die E-Rechnung Pflicht: Seither müssen Handwerksbetriebe in der Lage sein, elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen zu empfangen, sie zu verarbeiten und zu archivieren. Perspektivisch kommen auf alle Betriebe noch weitere Pflichten zu: Spätestens ab dem 1. Januar 2028 müssen sie auch E-Rechnungen an andere Unternehmen verschicken.
Doch mit wieviel Aufwand ist die Umstellung verbunden? Laut Steuerberater Jens Henke hängt das davon ab, wie Handwerksbetriebe aktuell ihre Rechnungen verschicken. Die größten Herausforderungen sieht der Steuerberater von der DBB DATA Steuerberatung auf Unternehmen zukommen, die noch Rechnungsvordrucke mit drei Durchschlägen benutzen, die von Hand ausgefüllt werden. „Diese Betriebe haben jetzt die Aufgabe zu digitalisieren und dafür auch noch ein wenig Zeit“, sagt Henke, der Mitglied im Netzwerk Steuerberatung im deutschen Handwerk e.V. ist.
Versand von E-Rechnungen: Handwerksbetriebe haben 3 Möglichkeiten
Nach Erfahrung des Steuerberaters werden im Handwerk zum Teil noch Rechnungen per Excel oder Word erstellt: „Auch das geht künftig nicht mehr“, sagt er. Henke zufolge ist hier eine digitale Weiterentwicklung nötig, für die er drei Möglichkeiten sieht:
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