Kleine Checkliste: E-Rechnung erfolgreich einführen
Ist die PDF-Datei eine E-Rechnung? Was gilt bei Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten, Privatkunden und öffentlichen Auftraggebern? 6 Antworten zur E-Rechnung.
Die E-Rechnung kommt. Ab kommendem Jahr muss jedes Unternehmen – Kleinunternehmer mit Umsatzsteuernummer eingeschlossen – elektronische Rechnungen anderer Unternehmen akzeptieren. Noch bis Ende 2027 kann man Geschäftspartner bitten, weiterhin Rechnungen als Text- oder einfache PDF-Datei zu versenden. Dann laufen sämtliche Übergangsfristen aus.
Die folgenden Fragen helfen einzuschätzen, wann und wie ein Betrieb die E-Rechnung einführen muss und welche Vorbereitungen empfehlenswert sind.
1. Ihre Rechnungen werden bis heute auf dem Postweg an Kunden und Geschäftspartner versendet? Das ist keine E-Rechnung, auch nicht die Text- oder einfache PDF-Datei. Sie haben Handlungsbedarf.
2. Kann Ihre eigene Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware noch keine E-Rechnungen ausstellen und verarbeiten? Dann schafft eventuell ein Zusatzmodul (Add-on) Abhilfe, das auch von einem Drittanbieter stammen kann.
3. Ihr Betrieb arbeitet vor allem für Privatkunden? Für sie ist auch künftig keine E-Rechnung erforderlich, ganz gleich wie hoch die Rechnung ausfällt.
4. Mit vorhandenen Geschäftskunden und Lieferanten können Sie klären, ob sie innerhalb der Übergangsfrist auf die E-Rechnung verzichten. Liegt der Jahresumsatz des Rechnungsstellers oberhalb von 800.000 Euro, muss er ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Liegt er darunter, gilt die Frist bis Ende 2027.
5. Wer mit öffentlichen Auftraggebern auf Bundes- und Landesebene ins Geschäft kommen möchte, muss mit E-Rechnungen bereits heute umgehen können. Bei Kommunen ist die Lage unterschiedlich.
6. Gerade größere Betriebe mit eigener Buchhaltung können überlegen, einen Berater ins Haus zu holen. Dann lässt sich die Einführung der E-Rechnung mit der Verbesserung der internen betrieblichen Abläufe verbinden.
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