Nachfolgeberatung nicht absetzbar
Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar – vor einer Betriebsübergabe fallen jede Menge Beratungskosten an. Allerdings sind die Kosten nicht als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. In dem Fall hatte ein Vater Anteile einer Personengesellschaft auf seinen Sohn übertragen. Die Anwalts- und Notarkosten wollte das Finanzamt nicht als Betriebsausgaben akzeptieren. Das BFH teilt diese Auffassung: Der Wechsel eines Gesellschafters durch Übertragung von Anteilen betreffe ausschließlich das Gesellschafterverhältnis. Der laufende Betrieb des Unternehmens selbst bleibe dadurch in der Regel jedoch unberührt. Auch wenn das Unternehmen die mit der Übertragung entstehenden Kosten übernimmt, so sind diese nicht betrieblich veranlasst. Vielmehr handelt es sich dann um eine Privatentnahme. Anders sähe die Sache aus, wenn das Unternehmen nachweisen könnte, dass ein steuerlich anzuerkennendes betriebliches Interesse an der Beteiligung einer ganz bestimmten Person vorliegt. Das war im diesem Prozess nicht der Fall. (Urteil vom 16. April 2015, Az . IV R 44/12 ).
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