Steuern

Steuererstattung bei Berufsunfähigkeit ist steuerpflichtig

Schadenersatzzahlungen für Berufsunfähigkeit unterliegen der Einkommensteuer. Erstattet der Versicherer diese Steuer extra, ist auch dieses Geld steuerpflichtig.

1 Min.11.02.2026, 01:00 Uhr (Aktualisiert am 23.02.2026, 11:29 Uhr)
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Steuerpflichtig sind immer alle Schadensersatzzahlungen bei Berufsunfähigkeit – egal, wann das Geld fließt und wie es berechnet wird.
Steuerpflichtig sind immer alle Schadensersatzzahlungen bei Berufsunfähigkeit – egal, wann das Geld fließt und wie es berechnet wird. kiono - stock.adobe.com
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Der Fall: Eine Angestellte wird durch einen schweren medizinischen Behandlungsfehler berufsunfähig. Von der Versicherung des Schädigers erhält sie jährliche Zahlungen als Ersatz für den Verdienstausfall. Diese Zahlungen sind einkommensteuerpflichtig, was ebenfalls von der Versicherung ausgeglichen wird.

Dabei einigen sich Versicherung und Geschädigte auf die Berechnung des Schadensersatzes nach der „modifizierten Nettolohmethode“. Das bedeutet: Die Versicherung zahlt erst die Entschädigung und dann die Steuern. Die Alternative dazu wäre die „Bruttolohnmethode“, bei der die Versicherung die Steuern zusammen mit der Entschädigung überweist.

Im Streitfall fordert das Finanzamt nun auf die „Steuerzahlungen“ der Versicherung an die Geschädigte ebenfalls Einkommensteuer. Die Frau argumentiert dagegen, die Erstattung ersetze keine Einnahmen und sei daher nicht steuerpflichtig.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof (BFH) stellt in seinem Urteil klar, dass zu den steuerpflichtigen Entschädigungen nicht nur der zunächst gezahlte Ausfall des Nettoverdienstes zählt, sondern ebenso die später erstattete Steuerlast.

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Beide Zahlungen seien Bestandteile eines „einheitlichen Schadenersatzanspruchs“, der nur zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgezahlt wird. Die Wahl der Berechnungsmethode mache finanziell keinen Unterschied. Beide würden – richtig angewandt – zu gleichen Ergebnissen führen. (Urteil vom 15. Oktober 2024, Az. IX R 5/23 )

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