Pendlerpauschale: Wann sind Umwege erlaubt?
Der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Betrieb ist nicht immer der schnellste. Was bei der Pendlerpauschale am Ende für das Finanzamt zählt? Google Maps!
Tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb können Handwerksunternehmer als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung ansetzen: 30 Cent pro einfachem Entfernungskilometer pro Arbeitstag. Maßgeblich ist dabei die kürzeste Verbindung. Das muss nicht immer die Strecke mit den wenigsten Kilometern sein. Es kann auch der Weg mit der kürzesten Fahrtzeit sein.
Doch Autofahrer dürfen sich bei der Entscheidung über die schnellste Strecke nicht auf ihre gefühlten Stresswerte verlassen. Das zeigt ein Fall des Finanzgerichts Niedersachsen.
Der Fall: Der Fahrer hatte einen um fast 28 Kilometer längeren Weg für die Werbungskosten angesetzt. Das begründete er mit ständigen Verzögerungen auf der kürzeren Strecke durch Dauerbaustellen, Unfälle und 17 Ampeln. Das Finanzamt bestand dennoch auf der kürzeren Strecke und wollte die zusätzlichen Kilometer nicht anerkennen.
Das Urteil: Das Finanzgericht stellte schließlich eigene Ermittlungen mit Google Maps an. Das Ergebnis: Die vom Finanzamt zugrunde gelegte Strecke sei nicht nur 28 Kilometer kürzer, sondern trotz Staus und Ampeln in der Regel auch elf Minuten schneller. Zwar könne die Umwegstrecke bei extremen Stauverhältnissen der kürzeren Strecke zeitlich auch mal überlegen sein. Maßgeblich für die Werbungskosten sei jedoch, ob der Fahrer den Arbeitsplatz auf der Umwegstrecke in der Regel schneller und pünktlicher erreicht. Dafür sah das Gericht in diesem Fall keine Anhaltspunkte. (Urteil vom 3. April 2024, Az. 9 K 117/21 )
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