Steuerberatergebühren: Steuerberatung wird 2025 teurer
Ab Juli 2025 können Steuerberater ihre Gebühren spürbar anheben. Zusatzkosten für Unternehmen und Bürger: 462 Millionen Euro jährlich.
Der Bundesrat hat einer Erhöhung der Steuerberatergebühren zugestimmt. Die verabschiedete „ Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung “ tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Welche Steuerberatergebühren ändern sich?
Die Verordnung sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
- Wertgebühren: Sie steigen um 6 Prozent. Wertgebühren berechnen Steuerberater zum Beispiel für das Erstellen von Bilanzen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
- Lohnbuchführung: Die Kosten steigen durchschnittlich um rund 9 Prozent.
- Zeitgebühr: Der mittlere Gebührensatz steigt um 6 Prozent. Dabei erfolgt die Abrechnung künftig je angefangene Viertelstunde (bisher: je angefangene halbe Stunde). Zeitgebühren berechnen Steuerberater unter anderem für die Prüfung von Steuerbescheiden und die Einrichtung der Buchführung.
- Pauschalvergütungen: Bisher bestehende Beschränkungen und Verbote entfallen.
- Gebühr für elektronische Mitteilungen: Die Verordnung sieht erstmals Betragsrahmengebühren für Mitteilungen zur Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme und Sicherheitseinrichtungen an das Finanzamt vor.
Wie wirkt sich die Erhöhung der Steuerberatergebühren aus?
Die in der Steuerberatergebührenverordnung vorgesehenen Gebühren wurden zuletzt im Juli 2020 erhöht. Seitdem sind die Personal- und Sachkosten der Steuerberatungskanzleien nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums (BMF) deutlich gestiegen. Das BMF schätzt die zusätzlichen Kosten für Unternehmen und Bürger auf 462 Millionen Euro jährlich.
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