Steuerentlastung bei den Freibeträgen 2024
Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2024 steigen rückwirkend. Was das für Betriebe und deren Mitarbeiter bedeutet.
Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 Entlastungen bei der Einkommensteuer noch für das laufende Jahr beschlossen: Der Grundfreibetrag steigt kurzfristig um 180 Euro auf 11.784 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 228 Euro auf 6.612 Euro.
Der Bundesrat hat dem Vorhaben nun ebenfalls zugestellt. Somit gelten beide Änderungen rückwirkend für das gesamte Jahr 2024. Das dürfte nun eine in leichte Erhöhung des Nettolohns im Dezember zur Folge haben.
Denn das Gesetz sieht vor, dass Arbeitgeber die Anhebung der Freibeträge in der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Dezember 2024 umsetzen. Dieses rückwirkende Verfahren habe sich „bereits in der Vergangenheit bewährt“, heißt es in der Erläuterung zum Gesetz. Das Bundesfinanzministerium solle dazu noch entsprechende Programmablaufpläne aufstellen und veröffentlichen.
Für die Jahre 2025 und 2026 sind weitere Erhöhungen der Freibeträge geplant:
- Der Grundfreibetrag soll 2025 um 300 Euro auf 12.084 Euro steigen und 2026 um 252 Euro auf 12.336 Euro.
- Beim Kinderfreibetrag ist für 2025 ein Anstieg um 60 Euro auf 6.672 Euro und für 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro geplant.
Das hat der Bundestag mit dem Jahressteuergesetz II 2024 beschlossen, der Bundesrat hat dazu inzwischen ebenfalls grünes Licht gegeben. Bevor es in Kraft treten kann, muss das Gesetz noch ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Tipp: Sie wollen beim Thema Personal und Recht nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
-square.jpg&w=1080&q=75)



