Umsatzsteuer: Welche Anforderungen gelten für Rechnungen?
Für die Angaben in Rechnungen gelten gesetzliche Mindestanforderungen: In einer Broschüre hat der ZDH zusammengefasst, was Handwerker beachten müssen.
Wer Kunden eine Rechnung schreibt, sollte die gesetzlichen Mindestanforderungen und Fristen im Blick haben. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu die wichtigsten Informationen in einem siebenseitigen Flyer zusammengestellt: „Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen“ heißt er. Der Flyer ist digital verfügbar und kann auch unter www.zdh.de heruntergeladen werden.
Er informiert unter anderem über:
- Die Pflichtangaben auf Rechnungen: Dazu gehören gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) zum Beispiel das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und die Aufschlüsselung des Entgelts nach einzelnen Umsatzsteuersätzen.
- Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in zwei Schritten: Zum 1. Januar 2025 kommt zunächst die Empfangsverpflichtung. Ab 1. Januar 2027 beziehungsweise ab 1. Januar 2028 tritt dann die Ausstellungsverpflichtung in Kraft, die für Rechnungen zwischen Unternehmen greift.
Weitere Themen sind Rechnungen an Privatpersonen, die Korrektur von Rechnungen, Kleinstbetragsrechnungen und Rechnungen von Kleinstunternehmen. Zudem enthält der Flyer ein Beispiel wie eine Handwerker-Rechnung aussehen könnte.
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Mehr zur E-Rechnung finden Sie hier handwerk.com:
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