Steuern

Wenn Ihr Ex-Steuerberater Ihre Steuerbescheide erhält

Wer sich von seinem Steuerberater trennt, sollte das Finanzamt informieren. Sonst geht die Post vielleicht weiter an den Berater – und das kann Folgen haben.

2 Min.17.03.2025, 01:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 15:05 Uhr)
Von
Der Widerruf einer Vollmacht wird erst wirksam, wenn er dem Finanzamt Finanzbehörde zugeht.
Der Widerruf einer Vollmacht wird erst wirksam, wenn er dem Finanzamt Finanzbehörde zugeht. B. Wylezich – Fotolia.com
Anzeige
Anzeige

Der Fall: Ein Steuerpflichtiger wird von einem Steuerberater vertreten, der auch die Vollmacht zur Entgegennahme der Steuerbescheide hat. Am 21. Dezember 2021 erlässt das Finanzamt zwei geänderte Steuerbescheide. Die Bescheide gehen am Folgetag beim Steuerberater ein. Am gleichen Tag informiert der Steuerberater das Finanzamt darüber, dass ihm der Steuerpflichtige das Mandat und die Vollmacht entzogen hat. Dieser Widerruf der Vollmacht geht beim Finanzamt am 23. Dezember ein. Der Steuerberater leitet die Änderungsbescheide an seinen ehemaligen Mandaten weiter. Rund ein halbes Jahr später will der Steuerpflichtige per Klage erreichen, dass die Bescheide als nicht zugegangen gelten – was ihm einen späten Einspruch erlauben würde.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof entscheidet im Sinne des Finanzamtes. Der Widerruf einer Vollmacht werde erst wirksam, wenn er dem Finanzamt zugeht. Bis zu diesem Zeitpunkt könne das Finanzamt Steuerbescheide an den Bevollmächtigten versenden. Gehe der Widerruf erst ein, nachdem das Finanzamt den Bescheid bei der Post aufgegeben hat, bleibe der Bescheid wirksam. In solchen Fällen spiele auch die sonst übliche Berechnung des Zugangsdatums (Datum des Bescheids plus drei Tage) keine Rolle. (Urteil vom 11. Juni 2024, Az. IX R 30/23 )

Tipp: Steuerberater sind zwar verpflichtet, das Finanzamt selbst über den Widerruf einer Vollmacht ihrer Mandanten zu informieren. Sie können aber parallel auch selbst das Finanzamt darüber informieren.

Anzeige

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com.  Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Anzeige

Relevante Themen