Politik und Gesellschaft

Neues Bestattungsgesetz sorgt für Irritationen

In Rheinland-Pfalz gilt seit kurzem ein neues Bestattungsgesetz. Bundesweit bereitet es einigen Branchen Sorgen, unter anderem den Steinmetzen und Schreinern. Das sind die Gründe.

6 Min.23.10.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 25.02.2026, 15:01 Uhr)
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Durch das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz haben Steinmetze die Sorge, dass weniger Grabsteine gekauft werden.
Durch das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz haben Steinmetze die Sorge, dass weniger Grabsteine gekauft werden. Kieran - stock.adobe.com
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Auf einen Blick

Rheinland-Pfalz hat sein Bestattungsgesetz modernisiert und lässt damit neue Arten der Bestattung zu.

Eine Durchführungsverordnung für die neuen Bestattungsmöglichkeiten gibt es allerdings noch nicht, daran arbeiten die Ministerien mit Hochdruck.

Das Steinmetzhandwerk sowie der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland sehen die Friedhofskultur als Ort der Erinnerungen in Gefahr. 

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Nach mehr als 40 Jahren hat das Land Rheinland-Pfalz sein Bestattungsgesetz geändert. Dort gibt es nun neue Möglichkeiten der Bestattung, die in anderen Bundesländern noch nicht möglich sind. Betroffene Gewerke sind irritiert.

Die neuen Bestattungsmöglichkeiten im Überblick:

  • Aus der Asche einer verstorbenen Person können Andenken in Form von synthetischen Diamanten oder Amuletten gefertigt werden.
  • Es darf an bestimmten Stellen Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn und Saar geben.
  • Mit Zustimmung der Eigentümer kann die Asche im Garten eines Hauses, beispielsweise unter einem Baum, verstreut werden.
  • Die Asche der Verwandten kann in einer Urne zu Hause aufbewahrt werden.
  • Tuchbestattungen sind nun auch ohne religiöse Motivation zulässig.
  • Nun können auch Sternenkinder beerdigt werden – möglich ist das auch gemeinsam mit einem gleichzeitig verstorbenen Elternteil. Sternenkinder sind ungeborene Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche sterben oder mit weniger als 500 Gramm tot auf die Welt kommen.

Was sind die Voraussetzungen für die neuen Bestattungsarten?

„Ganz wichtig: Die neuen Bestattungsformen können nur gewählt werden, wenn der Verstorbene diese zu Lebzeiten selbst schriftlich verfügt hat, seinen letzten Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte und einen ‚Totenfürsorgeberechtigten‘ benannt hat, der sich um die Umsetzung kümmert“, sagt Christian Jäger, Geschäftsführer des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung soll einen „Bestattungstourismus“ verhindern. Die Angehörigen können diese neuen Bestattungsformen nicht ohne die schriftliche Verfügung des Verstorbenen umsetzen. 

Die Wahl einer neuen Bestattungsart setzt auch voraus, dass in dem Schriftstück beispielsweise steht, dass Herr/Frau XY, wohnhaft in XY, die Asche der Person in einer Urne aufbewahren darf. Auch das Fertigen von Erinnerungsstücken bedürfe einer Erklärung, zum Beispiel „Meine erste Tochter darf aus Teilen meiner Totenasche einen Diamanten erstellen lassen“, erläutert Jäger.

Wie bewertet das Bestatterhandwerk die Neuerungen?

„Aus unserer Sicht bietet das neue Gesetz den Bürgerinnen und Bürgern neue Möglichkeiten, über die eigene Bestattung zu bestimmen“, sagt Jäger. „Unsere Mitgliedsunternehmen werden sich auf die neuen Bestattungsformen schnell einstellen und den Bürgern schnell anbieten können.“

Einen Nachteil oder Verlust von Kunden sieht er nicht. Alle neuen Bestattungsarten dürfen nur durch einen Bestatter ausgeführt werden: Die Flussbestattung, die Ascheteilung für die Herstellung von Erinnerungsstücken, die Verstreuung der Asche auf Privatgrundstücken oder die Herausgabe der Urne zur Aufbewahrung in Privathäusern seien Beispiele dafür.

Beeinflusst das Beispiel Rheinland-Pfalz andere Bundesländer? Laut Jäger beschäftigten sich einige zwar mit der Neuerung ihres Bestattungsgesetzes. Doch, dass zeitnah viele Bundesländer nachziehen, glaubt Jäger nicht. „Bundesweit wird beobachtet werden, wie sich die Umsetzung in Rheinland-Pfalz entwickelt und welche Erfahrungen wir hier damit sammeln. Die Ideen im aktuellen Gesetz sind nicht neu, in anderen Bundesländern wurden diese aber bisher abgelehnt“, ist er überzeugt.

Bestatter fordern schnelle Durchführungsverordnung

Das größte Problem, das laut Jäger besteht: Die neuen Bestattungsformen können derzeit noch nicht angewendet werden, weil es noch keine gültige Durchführungsverordnung gibt. Diese müsse erst noch von den zuständigen Ministerien in Rheinland-Pfalz erarbeitet werden.

Er nennt beispielsweise die unternehmens- und fachbezogenen Details bei der Flussbestattung: Welche Qualifikation muss ein Kapitän haben? Wie muss das Boot beschaffen sein? Muss eine Flussbestattung genehmigt werden und durch welche Behörde? Für all diese Dinge brauche es klare und verbindliche Regeln – ohne die könnten die Betriebe mit dem Gesetz vorerst nichts anfangen.

„Wir setzen uns dafür ein, dass wir schnell rechtliche und technische Regelungen haben, damit die Betriebe mit der Beratung und Umsetzung der neuen Bestattungsformen starten können“, betont der Geschäftsführer des Verbandes.

Ministerium arbeitet „unter Hochdruck“

Aus dem zuständigen rheinland-pfälzischen Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit heißt es zu den neuen Bestattungsformen, dass die benötigten Genehmigungen seit Ende September „mit In-Kraft-Treten des Gesetzes beantragt werden“ können. Es handele sich aber zunächst um Einzelfallentscheidungen. „Damit das Verfahren und die Prozesse beispielsweise für Bestatter vereinfacht werden, benötigte Genehmigungen leichter zu bekommen sind und keine unnötige Bürokratie aufgebaut wird, wird aktuell unter Hochdruck die geltende Durchführungsverordnung zum Bestattungsgesetz mit den zuständigen Stellen überarbeitet“, so das Ministerium. Darin werde dann unter anderem geregelt, an welcher Stelle im Gewässer eine Flussbestattung erfolgen kann oder an welchen besonderen Plätzen Asche ausgebracht werden darf.

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Das Ministerium werde unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens über die Detailregelungen in der Verordnung informieren. „Wir rechnen mit einer zeitnahen Finalisierung der Durchführungsverordnung“, gibt das Ministerium bekannt, ohne ein konkretes Datum zu nennen.

Steinmetzhandwerk sieht Neuerungen kritisch

Deutliche Kritik an den neuen Bestattungsformen äußert Sybille Trawinski, Geschäftsführerin vom Bundesverband Deutscher Steinmetze: „Mit dem reformierten Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz wird der Friedhof weiter infrage gestellt.“ Der Bundesverband der Steinmetze befürchtet dadurch eine Liberalisierung der Friedhofspflicht in weiteren Bundesländern. Die Friedhofskultur sei seit März 2020 immaterielles UNESCO-Kulturerbe, „das durch politische Entscheidungen zerstört wird“, gibt Trawinski zu bedenken. Zur Friedhofskultur gehöre nicht nur der Friedhof als materieller Ort, sondern auch die Tradition und Praktiken des Bestattens, das Trauern, Erinnern und Pflegen.

Ein weiterer Kritikpunkt der Steinmetze an den neuen Bestattungsformen: „Wir haben die Sorge, dass sich durch das Gesetz doch noch mehr Menschen dazu animiert fühlen, keine Grabsteine mehr zu kaufen“, sagt Trawinski.

Unglücklich über den Gesetzgebungsprozess

Unglücklich sei der Bundesverband der Steinmetze zudem über den Prozess der Gesetzgebung. Hier seien nicht alle Interessensgruppen berücksichtigt worden – darunter auch die Steinmetze. Das bestätigt ihr Kollege Sebastian Holz vom Landesinnungsverband Rheinland-Pfalz des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. „Das Gesetz hatte keine Eile gehabt, man hätte alle Interessensgruppen einbinden können“, sagt Holz. Die Steinmetze stünden im Lobbyregister, das zuständige Ministerium habe sie aber dennoch nicht berücksichtigt.

Der Verband fühlt sich übergangen, da entscheidende Gewerke wie die Steinmetze bei der offiziellen Anhörung nicht mitgewirkt haben. „Das war kein demokratischer Prozess“, kritisiert Trawinski. Der Bundesverband wolle das Thema nun bei den politischen Entscheidungsträgern in anderen Bundesländern proaktiv platzieren.  

Der Landesinnungsverband in Rheinland-Pfalz empfiehlt seinen Steinmetz-Kolleginnen und -Kollegen, das Gesetz dennoch als Chance zu sehen: Wenn sich nun jeder Garten zum Friedhof eigne, „dann machen wir mit“, sagt Holz. Er rät, sich anzupassen und zum Beispiel dann vermehrt Erinnerungsstehlen statt Grabsteine zu fertigen.

Tischler und Schreiner sehen Friedhofskultur in Gefahr

Auch der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland sieht die Tradition der Friedhofskultur in Gefahr. Werner Engelke, Vorsitzender vom Fachausschuss der Bundesfachgruppe Bestatter, nennt die Friedhöfe „eine Oase für Ruhe und Begegnung“. Die neuen Bestattungsformen außerhalb des Friedhofs stellten dieses Kulturgut infrage.

Engelke ist zudem unklar, wie die Aufbahrungen bei Tuchbestattungen aus nicht religiösen Gründen an den verschiedensten Orten vonstattengehen sollen. „Das ist schon aus hygienischen Gründen schwierig“, gibt er zu bedenken. Dass hierzu bisher Regelungen fehlen, kritisiert er. „Das Gesetz in Rheinland-Pfalz ist mit der heißen Nadel gestrickt worden.“ Engelke bemängelt ebenfalls, dass nicht alle Verbände an der Gesetzgebung beteiligt gewesen seien.

Zudem sieht er auch auf Tischler und Schreiner Umsatzeinbußen zukommen, da mit Aufhebung der allgemeinen Sargpflicht in Rheinland-Pfalz weniger Särge gebraucht werden. Die Sorge, andere Bundesländer könnten ihre Bestattungsgesetze entsprechend anpassen, sei groß. Im November wolle sich der Bundesfachausschuss in Berlin treffen. „Wir führen dann die Diskussion, welche Möglichkeit des Insistierens besteht, um Änderungsvorschläge einzubringen“, so Engelke.

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Bild: Schlütersche
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